Rauchmelder sind Lebensretter
Gesetzliche Grundlage
Zum 01. Januar 2013 wurde die Bayerische Bauordnung, um die Pflicht des Anbringens von Rauchwarnmeldern
in Wohnungen, ergänzt. Demnach sind nun nach Artikel 46 Absatz 4 mindestens ein Rauchwarnmelder in
Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen anzubringen. Bei Neubauten gilt
diese Pflicht mit einer Baugenehmigung ab dem 01.01.2013. Bei bestehenden Gebäuden müssen die
Rauchwarnmelder bis 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden.
Wie funktionieren Rauchwarnmelder?
Rauchwarnmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip. In einer Rauchkammer, die sich im Inneren befindet,
werden von einer Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet. Dringt Rauch ein, werden die