Rauchmeldertag

Rauchmelder sind Lebensretter

 

Gesetzliche Grundlage
Zum 01. Januar 2013 wurde die Bayerische Bauordnung, um die Pflicht des Anbringens von Rauchwarnmeldern
in Wohnungen, ergänzt. Demnach sind nun nach Artikel 46 Absatz 4 mindestens ein Rauchwarnmelder in
Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen anzubringen. Bei Neubauten gilt
diese Pflicht mit einer Baugenehmigung ab dem 01.01.2013. Bei bestehenden Gebäuden müssen die
Rauchwarnmelder bis 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden.

Wie funktionieren Rauchwarnmelder?
Rauchwarnmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip. In einer Rauchkammer, die sich im Inneren befindet,
werden von einer Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet. Dringt Rauch ein, werden die
Lichtstrahlen gestreut und auf eine Fotolinse gelenkt. Dadurch erkennt der Melder den Brandrauch und löst das
Warnsignal so lange aus, bis die Kammer wieder rauchfrei ist.

Auf was sollte man beim Kauf eines Rauchwarnmelders achten?
Gute Rauchwarnmelder entsprechen der DIN EN 14 604 „Rauchwarnmelder“ und haben eine CE
Kennzeichnung. Zudem vergeben unabhängige Testzentren wie Kriwan oder der Verband der Sachversicherer
(VdS) als Qualitätskennzeichen ein brennendes „Q“. Rauchwarnmelder mit dem Kennzeichen „Q“ zeichnen sich
zudem mit geprüfter Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und eine fest
eingebauten Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer aus.

Wie viele Rauchmelder braucht man und wo bringt man diese an?
I.d.R. braucht man einen Rauchwarnmelder für einen Raum bis 60 qm Grundfläche. Angebracht werden sollen
diese in der Mitte eines Raumes. Brandrauch ist warm und steigt deshalb an die Decke. Aus diesem Grunde
sollen die Rauchwarnmelder auch an der Decke angebracht werden. Geprüft werden sollen die
Rauchwarnmelder i.d.R. mindestens einmal monatlich, mittels des am Gerät vorhandenen Prüfknopfs. Näheres
hierzu können Sie auch den Bedienungsanleitungen der Hersteller entnehmen.

Wie wirken Rauchwarnmelder auf Kinder?
Wird vom Rauchwarnmelder Brandrauch erkannt, alarmiert dieser mit einem durchdringenden Alarmton von
ca. 85 db (in 3 m Entfernung). Kinder neigen dazu, sich bei Lärm zu verstecken oder sich z.B. im Bett zu
zudecken. Deshalb sollte man Kinder in der Wohnung bei Testen zuschauen lassen und ihnen das richtige
Verhalten bei Auslösung des Alarmes erklären.

Wo kann man sich weiter zum Thema Rauchwarnmelder informieren?
Verschiedene Organisationen, Verbände und Behörden haben zu dem Thema weitergehende Informationen
erstellt.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat u.a. hierzu Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht in
Wohnungen (http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/baurecht/) herausgegeben.
Zudem erfährt man unter www.rauchmelder-lebensretter.de alles zum Thema Rauchwarnmelder. Dort erhält
man Hinweise zur Anbringung, Kauftipps, gesetzliche Vorgaben und Funktionsweise von Rauchwarnmeldern.
U.a. gibt es dort auch Tipps und Hinweise für Mieter, Vermieter und Eigentümer.
Stand: Februar 2013
Quelle: Landesfeuerverband Bayern

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Tipp für Wohnanlagen

Wir empfehlen, in Wohnanlagen einheitliche Funk-Rauchmelder zu verwenden. Die Anschaffung ist zwar etwas teurer. Wenn aber in einer Wohnung ein Rauchmelder Alarm schlägt, werden auch die Bewohner in den anderen Wohnungen des Hauses mitgewarnt.

 

Spendenkonto

Freiwillige Feuerwehr Dasing e.V.

IBAN: DE22 7205 0000 0002 6627 32
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- weitere Infos folgen bald -