Ihr Sohn oder Ihre Tochter würde gerne zur Jugendfeuerwehr gehen - Sie haben aber Bedenken!
Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihren Bedenken zu uns kommen und uns diese mitteilen. Meistens lassen sich diese am Besten in einem persönlichen Gespräch klären. Gerne können Sie uns Ihre Bedenken aber auch per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken.
Vorab ein paar Hinweise, die vielleicht schon weiterhelfen.
Darf mein Kind mit zu Einsätzen ausrücken?
Nein, Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren dürfen noch nicht zu Einsätzen mit ausrücken. Ab dem 16. Lebensjahr ist ein Einsatzdienst eingeschränkt möglich. Bei der Jugend steht die Ausbildung an feuerwehrtechnischem Gerät sowie Spiel und Spaß im Vordergrund.
Bei der Feuerwehr wird mein Kind mit schrecklichen Bildern konfrontiert!
Innerhalb der Jugendausbildung kommen die Jugendlichen nicht mit schrecklichen Bildern in Berührung. Und auch im aktiven Feuerwehrdienst nach Erreichen der Volljährigkeit wird jeder Aktive entsprechend seinen Fähigkeiten eingesetzt. Und bei einem Großteil der Einsätze sind wir sowieso nicht mit schrecklichen Bildern konfrontiert.
Kann ich bei einer Jugendübung zusehen?
Wir freuen uns über Eltern, die Interesse daran zeigen, wohin ihre Kinder gehen. Gerne können Sie die Jugendübungen besuchen.
Ist mein Kind versichert?
Die Mitglieder unserer Jugendfeuerwehr sind ebenso wie die Aktiven über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) unfallversichert.
Wieviel kostet der Beitritt zur Jugendfeuerwehr?
Die Jugendfeuerwehr selbst kostet nichts. Auch die Ausrüstung wird kostenlos von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Aber die meisten (bzw. eigentlich alle) Jugendlichen sind Mitglied im Feuerwehrverein. Der Jahresbeitrag beträgt hier 12 Euro. Der Verein unterstützt die Jugendarbeit z.B. mit Getränken während den Übungen oder bezuschusst auch Ausflüge und ähnliches.
Was ist der Unterschied zwischen der Feuerwehr und dem Feuerwehrverein?
Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Gemeinde muss eine Feuerwehr für den abwehrenden Brandschutz und für die technische Hilfeleistung unterhalten. Geregelt ist dies im Bayerischen Feuerwehrgesetz. Alles, was zum Einsatz- und Übungsdienst gehört, betrifft die Feuerwehr und nicht den Verein.
Zuständig für die aktive Feuerwehr (und auch für die Jugend) ist der Kommandant der Feuerwehr mit seinen Führungskräften. Die Jugendlichen werden von den Jugendwarten betreut.
Der Feuerwehrverein kümmert sich um die Betreuung der Aktiven. Er ist also der gesellige Teil der Feuerwehr. Denn neben den Pflichtaufgaben darf ja nicht vergessen werden, dass die Aktiven ja auch Spaß und Freude an der Feuerwehr haben sollen. Deshalb organisiert der Verein Veranstaltungen und Ausflüge.
Zuständig für den Verein ist der Vorstandsvorsitzende mit seinen Vorstandsmitgliedern.
Sie haben weitere Fragen. Bitte sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.