Insbesondere bei den Einsätzen auf der Autobahn stehen wir immer wieder vor dem gleichen Problem. Die PKW-Fahrer bilden keine Rettungsgasse und dadurch wird die Anfahrt zur eigentlichen Unfallstelle verzögert.
Auf zweispurigen Autobahnen ist zwischen den beiden Fahrspuren schon bei Staubildung eine Rettungsgasse zu bilden. Das bedeutet, dass Fahrzeuge auf der linken Spur möglichst weit nach links - und Fahrzeuge auf der rechten Spur möglichst weit rechts fahren.
Auf dreispurigen Autobahnen (wie bei uns die A8) ist zwischen der linken und der mittleren Fahrspure eine Rettungsgasse zu bilden. Das bedeutet, dass Fahrzeuge auf der linken Spur möglichst weit nach links - und Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur jeweils möglichst weit rechts fahren.
Dies sollte schon bei Staubildung geschehen. Wichtig ist auch, dass die Gasse auch beibehalten wird, wenn die ersten Rettungsfahrzeuge durchgefahren sind. Denn meist folgen nach kurzer weitere Fahrzeuge.
Informationsseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Flyer des Landesfeuerwehrverbandes
Hier sehen Sie die Aufnahme einer Einsatzfahrt einer Autobahnfeuerwehr. Die Rettungsgasse ist hier zwar auch nicht immer vorschriftsgemäß - wir wären aber froh, wenn wir zumindest eine solche Situation vorfinden würden.